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24. Dezember 2020 von admin

Änderungen Quellensteuer (QST)

Änderungen Quellensteuer (QST)
24. Dezember 2020 von admin

Am 1. Januar 2021 treten bei der Quellenbesteuerung umfassende neue Bestimmungen in Kraft. Sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Angestellte kommen diverse Neuerungen zu. Comatic stellt pünktlich ein Update der Lohnbuchhaltung bereit.

Bereits im Dezember 2016 hat der Bundesrat das Gesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Darin werden die Grundlagen für die Quellensteuer geregelt. Mit der Reform werden Ungleichbehandlungen zwischen quellen- und ordentlich besteuerten Personen aus der Welt geschafft und die rechtliche Lage zwischen den Kantonen vereinheitlicht.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick

– Einheitliche Definition des quellensteuerpflichtigen Einkommens
– Abrechnung der Quellensteuern direkt mit dem anspruchsberechtigten Kanton
– Die Berechnung der fälligen Steuer erfolgt neu nach zwei
– Berechnungsmodellen: das Monats- oder das Jahresmodell. Das jeweilige    Modell gibt der Kanton vor, Kantone mit dem gleichen Model rechnen identisch
– Einheitliche kantonale Tarifcodeanwendung
– Wegfall des Quellensteuercodes D (Nebenerwerb) für die Arbeitgeber
– Neue, aufwändigere Berechnungen bei Teilzeiterwerb
– Einheitliche Satzbestimmung für Mitarbeiter im Stundenlohn
– Bei einem Wohnkantonswechsel unterhalb des Jahres wird die Quellensteuer ab dem Folgemonat mit dem neuen Kanton abgerechnet und abgeliefert
– Bezugsprovision von 1 bis 2% des gesamten Quellensteuerbetrags
– Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Ansässigkeit in der Schweiz

Wer ist QST-pflichtig?

Es gibt mehrere Typen von Arbeitnehmenden, die der Quellensteuer unterliegen. Folgende sind die Hauptgruppen:

– Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
– Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in der Schweiz, also Grenzgänger, Wochen- oder Kurzaufenthalter. Arbeitnehmende mit Niederlassungsbewilligung oder Schweizer Staatsangehörigkeit, wenn sie im Ausland ansässig sind. Arbeitnehmende, die für ein Schweizer Unternehmen Transporte auf der Strasse durchführen

Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber (Unternehmen oder Einzelperson) entrichtet, also dem Namen entsprechend direkt an der Quelle erhoben.

Comatic ist bereit

Im aktuellen Comatic Update (ab Januar 2021) unserer Lohnbuchhaltungssoftware sind alle notwendigen Neuerungen gemäss der Gesetzesrevision bereits umgesetzt. Alle wichtigen Detailinformationen zur QST finden Sie im Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Unternehmen mit QST-pflichtigen Mitarbeitenden empfehlen wir, dieses Dokument zu lesen.

Informationen zu den neuen Einstellungen in der Lohnsoftware finden Sie in unserer Anleitung. Selbstverständlich steht Ihnen unser Support bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

PDF – Anleitung Quellensteuer 2021 Comatic
PDF – Kreisschreiben ESTV

Original News von Comatic.ch

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